Satzung des


„Fördervereins des
Kindergartens Antoniuszwerge, Pellingen e.V."
zum Beschluss in der Mitgliederversammlung vom Samstag, den 21. November 2017

§1
Name und Sitz des Vereins

(1) Der Verein führt den Namen „Förderverein des Kindergartens Antoniuszwerge, Pellingen".
Er ist im Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht einzutragen; nach der Eintragung
führt er den Zusatz e.V.
(2) Er hat seinen Sitz und Gerichtsstand in Rellingen.
(3) Das Geschäftsjahr ist vom 01.01. - 31.12. eines jeden Jahres.

§2
Zweck des Vereins

(1) Zweck des Vereins ist die Förderung der KiTa in Rellingen. Dieser Satzungszweck wird
verwirklicht insbesondere durch:

a) Die ideelle und materielle Unterstützung der Kindertagesstätte. Die Unterstützung erfolgt
primär durch die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen sowie Spiel- und
Arbeitsmaterial, soweit diese nicht vom Träger der Einrichtung zur Verfügung gestellt
werden können.

b) Unterstützung aller Maßnahmen, die dem Wohle der Kinder dienen ( z.B.
Renovierungsmaßnahmen, Anschaffungen, Mobiliar etc.). Bei Bedarf können auch
einzelne bedürftige Kindergartenkinder gezielt gefördert werden. (z.B. durch Übernahme
von Kursgebühren, Eintrittsgeld für Theater oder ähnliches).

c) die Förderung musischer und sportlicher Aktivitäten

d) die Pflege des Kontakts zwischen Eltern und Personal der Einrichtung

§3
Gemeinnützigkeit

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des
Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Er ist ein Förderverein im
Sinne von § 58 Nr. 1 AO, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung der in § 2 der Satzung
genannten steuerbegünstigten Einrichtung der gleichfalls in § 2 (1) genannten Körperschaft
des öffentlichen Rechts verwendet.
(2) Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(3) Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder
erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden
oder bei Auflösung des Vereins für ihre Mitgliedschaft keinerlei Entschädigung. Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütung, begünstigt werden.

 

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Tel.: 06588/845

 

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E-Mail: kita.pellingen@konz.de

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Waldgr.:0151-12933005

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