In Rheinland-Pfalz müssen Kindertagesstätten für unter Zweijährige (= Krippenkinder) und Kinder im Schulalter (= Hortkinder) Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten erheben. Diese sind nach Einkommen, Familiensituation und Betreuungsumfang zu staffeln. Um den Elternbeitrag festsetzen zu können, muss also bekannt sein, wie hoch das Familieneinkommen ist, wieviele Kinder im Haushalt leben und in welchem Umfang das Kind die Kindertagesstätte besucht.
Die Aktuelle Auflistung finden sie unter dem unteren Butten: