Elternbeiträge

 

In Rheinland-Pfalz müssen Kindertagesstätten für unter Zweijährige (= Krippenkinder) und Kinder im Schulalter (= Hortkinder) Elternbeiträge zur anteiligen Deckung der Personalkosten erheben. Diese sind nach Einkommen, Familiensituation und Betreuungsumfang zu staffeln. Um den Elternbeitrag festsetzen zu können, muss also bekannt sein, wie hoch das Familieneinkommen ist, wieviele Kinder im Haushalt leben und in welchem Umfang das Kind die Kindertagesstätte besucht.

 

Die Aktuelle Auflistung finden sie unter dem unteren Butten:

 

 

Aktuelles       

 

29/30.12. Der Förderverein ist auf dem Weihnachtsmarkt

30.11. Weihnachtsmarkt singen

 

16.12. Adventsfenster

 

Öffnungszeiten:

 

Montag - Freitag

 

7:15 - 16:15 Uhr

 

 

Telefon-Nr.:

06588/845

 

Erreichbarkeit:

Mo-Do:  8:00 - 12:00 Uhr

               14:00 - 16:00 Uhr

Fr:           8:00 - 12:00 Uhr

 

E-Mail: kita.pellingen@konz.de

 

Handy-Nr.:

Waldgr.:0175-4102229

Wiesengr.:0178-1101808

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