Alle Kinder ab dem 2. Lebensjahr sind beitragsfrei.
Für Kinder unter 2 Jahren sind einkommensabhängige Elternbeiträge zu erheben. Dieser Beitrag wird vom Jugendamt festgesetzt. Den Antrag erhalten Sie bei der Leitung der
Einrichtung.
Der Beitrag wird jeweils für einen vollen Monat erhoben und beginnt mit dem
Aufnahmetag. Die Eingewöhnungszeit ist also beitragspflichtig, auch wenn das Kind nur wenige Stunden
in der Einrichtung verbringt.
Ab dem Monat, indem das Kind das 2. Lebensjahr vollendet hat, ist es beitragsfrei.
Die Elternbeitragsliste finden Sie in der Tabelle. Für jedes weitere Kind im Haushalt werden weitere 250
Euro beim Einkommen berücksichtigt.
Die Teilzeitbetreuung umfasst einen Betreuungsumfang von maximal 5 Std./täglich.